Allgemeine implantologische Aufklärung
Bei der allgemeinen Aufklärung für implantologische Eingriffe wird nach ausführlicher allgemeinmedizinischer Anamnese beurteilt, ob der jeweihge Patient auf Grund seiner möglicherweise bereits vorhandenen Erkrankungen überhaupt für eine Implantation in Frage kommt und ob eine solche Behandlung überhaupt sinnvoll ist. Dabei soll der Patient auch über die speziellen Erfahrungen seines Behandlers bezüglich implantatprothetischer Versorgungen informiert werden.
Spezielle implantologische Aufklärung
Die spezielle implantologische Aufklärung soll den individuellen Einzelfall möglichst konkret bezeichnen und die dabei vorhandenen, relevanten Gesichtspunkte nennen.
Wo wird implantiert?
Wie viele Implantate werden gesetzt?
Welches Implantat wird benutzt?
Welche prothetische Versorgung wird geplant?
Welche Risiken und Komplikationen werden schriftlich festgehalten?