Patientenaufklärung

Eine sorgfältige ärztliche Aufklärung, von der Befunderhebung bis zur Nachsorge, verleiht dem Patienten Sicherheit und ermöglicht ihm die Behandlung und auch mögliche Komplikationen mitzutragen. Die ärztliche Aufklärung muss auch seltene aber für den Eingriff typische Risiken in verständlicher Sprache erklären. Ohne Aufklärung ist eine wirksame Einwilligung des Patienten in den implantologischen Eingriff nicht möglich. Auch über Alternativen, Kosten, zeitlichen Ablauf, Verhaltensweisen und verwendete Materialien muss der Patient im persönlichen Gespräch mit dem Arzt informiert werden.

Die Notwendigkeit der Einwilligung zu diagnostischen,vorbeugenden und zu therapeutischen Eingriffen hat seine gesetzliche Verankerung in den grundlegenden Verfassungsprinzipien, die zur Achtung und Würde und Freiheit des Menschen und seines Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichten.

Eine Helferin kann zur Aufklärung mit beitragen oder vorbereiten, aber der Zahnarzt muss sich selber über die Richtigkeit der Angaben vergewissern und die Risikoaufklärung durchführen. Eine formularmäßige Aufklärung ist nicht ausreichend. Also einem Patienten einen Aufklärungsbogen in die Hand zu geben und zu sagen: „Lesen Sie sich das durch und unterschreiben Sie“ ist nicht ausreichend.

Sollte der Patient weitere Fragen haben, so muss er diese stellen. Diese Fragen müssen ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Patient hat das Recht, die Fragen in seiner Sprache verständlich so lange beantwortet zu erhalten, bis er um die Risiken dieses Eingriffes weiß. Allerdings kann auch der Patient auf eine Aufklärung verzichten, dies muss er aber eindeutig schriftlich bestätigen.