Bei implantologischen Leistungen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich um einen Wahleingriff handelt. Komplikationen bei solchen Eingriffen, die nicht lebensnotwendig sind, führen im nachhinein oft zu Unmut bei den betroffenen Patienten, was nicht selten in gerichtlichen Auseinandersetzungen fortgetragen werden kann.
Der verantwortungsbewusste Zahnarzt wird daher vor der Behandung umfangreiche diagnostische Maßnahmen und Therapieplanungen vornehmen. Die Aufnahme eines ausführlichen, zahnrnedizinischen Befundes und die Anfertigung von Situationsmodellen, sowie die Anfertigung mehrerer Röntgenaufnahmen und die weitere Befundung z.B. Messung der Schleimhautdicke, sind in jedem Fall erforderlich. Auch eine Fotodokumentation des Ausgangszustandes, auch für die Herstellung des späteren Zahnersatzes, kann sich für Zahnarzt und Patient als sehr sinnvoll erweisen.
In schwierigen Behandlungsfällen kann vom Zahnarzt auch die Herstellung von CT-Aufnahmen veranlasst werden. Über die Ergebnisse der Befundung und der sich daraus ergebenden Daignose sollte der Patient aufgeklärt werden.