Typische Risiken bei zahnimplantologischen Vorgängen sind wie hei jedem anderen chirurgischen Eingriff:
Schwellungen
Bluterguss
Wundheilungsstörungen
Nachbtuten
außerdem die Schädigung von Nachbarzähnen durch falsch angesetzte Bohrungen
Nervschädigungen
Im Unterkiefer sollte auf die Nervschädigungsgefahr mit daraus resultierendem Taubheitsgefühl in Lippe, Kinn und Zunge hingewiesen werden. Im Oberkiefer muss die Problematik einer Kieferhöhleneröffnung bzw. einer Kieferhöhlenfolgeerkrankung hingewiesen werden. Auch ist über die Gefahr eines Misserfolges im Sinne eines Implantatverlustes zu informieren. Statistisch betrachtet gehen 5 % der Implantate nicht an, d.h. es findet keine echte, knöcherne Verbindung zwischen lmplantat und Knochen statt und das Implantat wird sozusagen abgestoßen. In solchen Fällen kann das Implantat meistens mühelos und schmerzfrei entfernt werden.
In der Regel ist eine Zweitimplantation frühestens 6 bis 12 Wochen nach der Abheilung der Wunde erneut möglich, mit statistisch betrachteter noch höherer Erfolgswahrscheinlichkeit, da der Knochen sich dann noch in Regeneration befindet. Ist es zu starken Entzündungen im Knochen gekommen, muss wesentlich länger für die Zweitimplantation gewartet werden.
Bei vollständiger Aufklärungspflicht sind natürlich auch Vor- und Nachteile von Implantatlösungen gegenüber atternativen prothetischen Lösungen mit dem Patienten zu diskutieren und alle möglichen Versorgungsformen darzustellen.
Falls bei unzureichenden Knochenangebot ein chirurgischer Knochenaufbau mit Hilfe von Knochenersatzmaterialien und Membranen erfolgen soll, muss darauf hingewiesen werden, dass auch bei diesem Verfahren wiederum zusätzliche Komplikationen oder Risiken eintreten können. Für zusätzlichen, autolog entnommenen Knochen wird man auch darauf hinweisen müssen, dass in der Spenderregion die typischen Risiken, die mit einem chirurgischen Eingriff einhergehen können, ebenfalls anfallen können und dass der transplantierte Knochen auch verloren gehen kann.
Bei synthetischen Knochenersat~materiaIien sollte auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen werden. Einzelne Firmen bieten hierfür entwickelte Aufklärungsbroschüren an, in denen der Patient über alle das Material betreffende Eigenschaften ausführlich informiert wird. Falls der Patient den implantologischen Eingriff nicht in örtlicher Anästhesie vornehmen wHl, sondern zusätzlich einem Beruhigungsmittel oder sogar einer Vollnarkose bedarf, z.B. auf Grund extremer Dentophobie, d.h. Angst vor dem Zahnarzt, muss auf damit einhergehende Risiken natürlich gesondert eingegangen werden. In der Regel wird hier der hinzugezogene Anästhesist den Patienten insbesondere auf damit verbundene Risiken schriftlich hinweisen. Eine Enwilligung zur Narkose wird in jedem Fall auf schriftlichem Wege erfolgen müssen.
Operationseinwilligungen sollten nicht unmittelbar vor der Operationssaaltür unterzeichnet werden. Der Patient sollte mindestens einen Tag Zeit haben, über den geplanten Eingriff nachzudenken, um das vollständige Ausmaß des Eingriffes zu erfassen, Fragen zu stellen und sich definitiv für oder gegen die Operation zu entscheiden. Der Patient muss natürlich auch über den kompletten zeitlichen Ablauf der Behandlung informiert werden, was bei den Iangdauernden implantologischen Versorgungen oft bis zu 12 Monate dauern kann, wenn beispielsweise ein Knochenaufbau zeitlich vor der eigentlichen Implantation erfolgen soll bzw. muss.